Archiv der Kategorie: lückenhafte Ermittlungen

Das absichtliche Aussperren des Kapitäns aus dem Cockpit

Die Ermittlungsakte selbst belegt, dass dies nicht der Fall war

In diversen Presseberichten wurde genau das behauptet. Dies verleitete zu der Annahme, dass Andreas unmittelbar nachdem der Kapitän das Cockpit verlassen hatte, die Tür dazu verriegelte. Immer und immer wieder wurden Bilder des Verriegelungsschalters mit den Positionen UNLOCK-NORM-LOCK kommentiert, selbst vor Animationen schreckten die Medien nicht zurück, stets mit der Behauptung, Andreas hätte den Schalter auf «LOCK» gestellt.

Gemäss dem BEA Abschlussbericht zum Unfall der Germanwings Maschine (siehe Seite 12) wurde die Cockpittür um 09:30:24 Uhr geöffnet und drei Sekunden später wieder geschlossen. Zu dieser Zeit soll der Kapitän das Cockpit verlassen haben. Dies stimmt mit dem Transkript des Cockpit Voice Recorder Protokolls überein. Siehe nachfolgender Auszug aus der Ermittlungsakte:

Objektiver_Befund_dt_Übersetzung_Band_03_Blatt HA 05221:

Ca. vier Minuten später, um 09:34:31 Uhr wurde für eine Sekunde der Klingelton aufgezeichnet. Das bedeutet, dass von außerhalb des Cockpits angeläutet wurde, um den Wunsch für den Zutritt ins Cockpit anzuzeigen. Dies geht ebenfalls aus dem BEA Abschlussbericht auf Seite 13 hervor und stimmt mit den Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorder Transkripts überein. Siehe Auszug aus der Ermittlungsakte:

Objektiver_Befund_dt_Übersetzung_Band_03_Blatt HA 05222:

Gerade das Ertönen der Türklingel beweist aber, dass Andreas die Cockpittür nicht absichtlich verriegelt hatte. Hätte er absichtlich den Kippschalter für das Öffnen und Schließen der Cockpittür auf die Position LOCK gestellt, wäre für einen Zeitraum von 5 bis 20 Minuten, je nach Einstellung, automatisch die gesamte Elektronik der Cockpittür deaktiviert gewesen, inklusive des Keypads und des Klingeltons. Somit wäre kein Klingelton ertönt und hätte auch nicht aufgezeichnet werden können. Dass aber der Klingelton aufgezeichnet wurde, geht eindeutig aus dem BEA Abschlussbericht hervor. Damit ist sicher widerlegt, dass Andreas den Kapitän durch bewusstes Verriegeln der Cockpit-Türe ausgesperrt hat!

Abschliessend soll noch auf die Feststellung Nr. 5 im Gutachten zum Absturz von Germanwings Flug 4U9525 von Herrn van Beveren hingewiesen werden:

https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2018/04/Gutachten-zum-Germanwings-Absturz-4U9525-S-61-120.pdf

«Die ebenfalls im Bericht und bereits auch von Staatsanwalt Brice Robin am 26.03.2015 geäusserte Annahme, dass Andreas Lubitz das »Öffnen der Tür bewusst verhindert hat«, um dem Kapitän den Zutritt zu verwehren, kann nicht belegt werden und ist von daher rein spekulativ und war in Bezug auf die Aussage von Staatsanwalt Brice Robin vorschnell.

Damit beruht diese Annahme auf keinerlei nachgewiesenen bzw. belegbaren und im Bericht konsequenterweise auch angeführten Fakten».

L.U.

 

weiterer Beitrag:

Das Nichtvorhandensein von möglicherweise wichtigen Beweismitteln

 


Das Nichtvorhandensein von möglicherweise wichtigen Beweismitteln

Fragen nach der Existenz von Fotos/Videos die nicht zum offiziellen Absturzszenario passen und einer geänderten Absturzzeit

Gemäss der Germanwings Ermittlungsakte wurden viele Mobiltelefone, diverser Fabrikate, an der Absturzstelle gefunden. Einige davon waren unbeschädigt. Wir alle nutzen Mobiltelefone nicht nur zum Telefonieren und übermitteln von Textnachrichten, sondern auch zum Fotografien oder zum Erstellen von Videos. Man kann davon ausgehen, dass auf den geborgenen Mobiltelefonen der Absturzopfer Fotos und Videos unterschiedlichster Art gespeichert waren. Es wäre doch durchaus möglich, dass Passagiere die letzten Minuten an Bord der Germanwings Maschine, in Bildern oder Videos festgehalten haben. Besonders die in den ersten Sitzreihen, d. h. in unmittelbarer Nähe der Cockpittüre sollten die Aktivitäten des Kapitäns und des Kabinenpersonals mitbekommen haben, sofern sie bei Bewusstsein waren. Diese Bilder und Videos wären ein wichtiger Beweis für die offizielle Absturztheorie und hätten somit Bestandteil der Ermittlungsakte sein müssen. Derartige Bilder/Videos sind jedoch nicht vorhanden. Fundstücke von der Absturzstelle, die sofort zugeordnet werden konnten, wurden den Angehörigen auf direktem Wege übergeben. Dazu gehörten auch etliche Mobiltelefone. Ein Sprecher von Familien aus Spanien, Paraguay und Großbritannien, Narcis Motjé, beklagte jedoch öffentlich, dass SIM-Karten, möglicherweise mit Informationen zum Ablauf der Katastrophe, vor der Rückgabe der Handys an die Familien, entfernt worden waren. Siehe unter:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/germanwings-absturzopfer-verklagen-fluggesellschaft-a-1140692.html
(abgerufen am 30.03.2017)

Andere Opferanwälte äußerten sich in ähnlicher Weise, nämlich dass Fotos und Videos auf den zurückgegebenen Mobiltelefonen gelöscht worden sein sollen. Unter diesen Umständen muss man sich doch die Frage stelle, warum das getan worden sein soll? Spielten möglicherweise Mirage Kampfflugzeug eine ganz andere Rolle? Was könnten Bilder oder Videos solcher Flugzeuge, aufgenommen von Passagieren des Fluges, letzten Endes bedeuten?

Gemäss der Ermittlungsakte (siehe Seite HA 04758) war in der Tat ein Mirage Kampfflugzeug unterwegs, siehe nachfolgender Ausschnitt aus der Ermittlungsakte:

Es erreichte die Absturzstelle aber erst nachdem das Flugzeug bereits abgestürzt war…

Gemäss dem offiziellen BEA Abschlussbericht, zerschellte die Germanwings Maschine um 09:41:06 Uhr (UTC) in den französischen Alpen. Eine Stunde muss dazu addiert werden, um die offizielle Zeit der Metropolregion Frankreich am Unfalltag zu erhalten. Der Aufprall der Germanwings Maschine wurde somit für 10:41:06 Uhr unserer Zeit angegeben.

In den ersten Meldungen wurde jedoch der Absturzzeitpunkt mit 10:53 Uhr angegeben, also 12 Minuten später, als im BEA Abschlussbericht festgehalten.

Am 26. März 2015 fand um 10:53 Uhr eine Schweigeminute in NRW statt, in der die Menschen der Opfer der Flugzeugkatastrophe gedachten, in unserer Stadt wurden zur gleichen Zeit die Glocken geläutet, vor der Germanwings Zentrale am Köln-Bonner Flughafen  versammelten sich Hunderte Mitarbeiter, auch das Bundeskabinett beteiligte sich an dieser Schweigeminute. Es war der Zeitpunkt, zu dem die Funkverbindung zur Germanwings Maschine mit dem Aufschlag im Gelände abgebrochen war.

https://www.derwesten.de/thema/germanwings-absturz/nrw-haelt-inne-so-lief-die-schweigeminute-um-10-53-uhr-id10501602.html
(abgerufen am 16.04.2015)

Es ist nicht nachvollziehbar, warum im Nachhinein der Absturzzeitpunkt von 10:53 Uhr auf 10:41 Uhr vorverlegt wurde und niemand nach dem Grund gefragt hat bzw. jemand das öffentlich erklärt hätte. Und so sei es erlaubt, folgende Überlegung in den Raum zu stellen:  um 10:41 Uhr hätte der Mirage Kampfjet die Germanwings Maschine nicht mehr erreichen können, 12 Minuten später aber schon…

L. U.

weiterer Beitrag:

Lufttüchtigkeitszeugnis – das unbeachtete Dokument