Archiv für den Monat: August 2018

Das absichtliche Aussperren des Kapitäns aus dem Cockpit

Die Ermittlungsakte selbst belegt, dass dies nicht der Fall war

In diversen Presseberichten wurde genau das behauptet. Dies verleitete zu der Annahme, dass Andreas unmittelbar nachdem der Kapitän das Cockpit verlassen hatte, die Tür dazu verriegelte. Immer und immer wieder wurden Bilder des Verriegelungsschalters mit den Positionen UNLOCK-NORM-LOCK kommentiert, selbst vor Animationen schreckten die Medien nicht zurück, stets mit der Behauptung, Andreas hätte den Schalter auf «LOCK» gestellt.

Gemäss dem BEA Abschlussbericht zum Unfall der Germanwings Maschine (siehe Seite 12) wurde die Cockpittür um 09:30:24 Uhr geöffnet und drei Sekunden später wieder geschlossen. Zu dieser Zeit soll der Kapitän das Cockpit verlassen haben. Dies stimmt mit dem Transkript des Cockpit Voice Recorder Protokolls überein. Siehe nachfolgender Auszug aus der Ermittlungsakte:

Objektiver_Befund_dt_Übersetzung_Band_03_Blatt HA 05221:

Ca. vier Minuten später, um 09:34:31 Uhr wurde für eine Sekunde der Klingelton aufgezeichnet. Das bedeutet, dass von außerhalb des Cockpits angeläutet wurde, um den Wunsch für den Zutritt ins Cockpit anzuzeigen. Dies geht ebenfalls aus dem BEA Abschlussbericht auf Seite 13 hervor und stimmt mit den Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorder Transkripts überein. Siehe Auszug aus der Ermittlungsakte:

Objektiver_Befund_dt_Übersetzung_Band_03_Blatt HA 05222:

Gerade das Ertönen der Türklingel beweist aber, dass Andreas die Cockpittür nicht absichtlich verriegelt hatte. Hätte er absichtlich den Kippschalter für das Öffnen und Schließen der Cockpittür auf die Position LOCK gestellt, wäre für einen Zeitraum von 5 bis 20 Minuten, je nach Einstellung, automatisch die gesamte Elektronik der Cockpittür deaktiviert gewesen, inklusive des Keypads und des Klingeltons. Somit wäre kein Klingelton ertönt und hätte auch nicht aufgezeichnet werden können. Dass aber der Klingelton aufgezeichnet wurde, geht eindeutig aus dem BEA Abschlussbericht hervor. Damit ist sicher widerlegt, dass Andreas den Kapitän durch bewusstes Verriegeln der Cockpit-Türe ausgesperrt hat!

Abschliessend soll noch auf die Feststellung Nr. 5 im Gutachten zum Absturz von Germanwings Flug 4U9525 von Herrn van Beveren hingewiesen werden:

https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2018/04/Gutachten-zum-Germanwings-Absturz-4U9525-S-61-120.pdf

«Die ebenfalls im Bericht und bereits auch von Staatsanwalt Brice Robin am 26.03.2015 geäusserte Annahme, dass Andreas Lubitz das »Öffnen der Tür bewusst verhindert hat«, um dem Kapitän den Zutritt zu verwehren, kann nicht belegt werden und ist von daher rein spekulativ und war in Bezug auf die Aussage von Staatsanwalt Brice Robin vorschnell.

Damit beruht diese Annahme auf keinerlei nachgewiesenen bzw. belegbaren und im Bericht konsequenterweise auch angeführten Fakten».

L.U.

 

weiterer Beitrag:

Das Nichtvorhandensein von möglicherweise wichtigen Beweismitteln