Archiv für den Monat: Januar 2021

Welche Schlüsse lassen die bisherigen Untersuchungsergebnisse zu?

Erfahrungsgemäß dauern Flugunfalluntersuchungen mehrere Jahre. Im Falle des Absturzes der Germanwings Maschine in den französischen Alpen gab der ermittelnde Staatsanwalt Brice Robin nach zwei Tage bekannt: Der Copilot hat das Flugzeug vorsätzlich zum Absturz gebracht. Als der Kapitän das Cockpit verließ, hat er den Sinkflug eingeleitet. Der Copilot hat den Kapitän nicht mehr in das Cockpit gelassen. Zu diesem Zeitpunkt lag eine erste Abhörung des Cockpit Voice Recorders durch die französische Gendarmerie vor. Um jedoch zweifelsfrei nachzuweisen wer sich beweisbar im Cockpit befand, hätte man eine Stimmenidentifizierung durchführen müssen. Dazu hätte man den Eltern des Copiloten und der Kapitänsgattin die Cockpit Voice Recorder Aufzeichnungen vorspielen müssen. Dies wurde jedoch nicht gemacht. Stattdessen hat man angenommen, dass die kräftigere Stimme dem Kapitän gehöre und die schwächere Stimme dem Copiloten.

Es wurde dann weiterhin vermutet, dass der Copilot den Kapitän ausgesperrt haben soll. Somit wird bewusstes Handeln des Copiloten unterstellt. Auf Seite HA 04310 der Ermittlungsakte ist das Ergebnis des Abhörens des Cockpit Voice Recorders in Bezug auf den im Cockpit verbliebenen Piloten dokumentiert:

„Das Abhören der verschiedenen Aufnahmekanäle ergab, dass die Atmung über die Mundmikrophone zu hören war, was bedeutet, dass er lebte, wobei nicht nachzuweisen war, ob er auch bei Bewusstsein war.“

Das heißt, es gibt keinen Beweis für bewusstes oder gar vorsätzliches Handeln, sondern lediglich die Aussage, dass er lebte, da er atmete.

Des Weiteren wurde unterstellt, dass der im Cockpit verbliebene Pilot den Sinkflug bewusst und absichtlich eingeleitet haben soll. Die protokollarischen Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorder zeigen jedoch keine Geräuschaufzeichnungen bis zum Aufprall des Flugzeuges, die auf ein aktives Eingreifen des Piloten in die Flugzeugsteuerung hinweisen.

In diversen Pressemeldungen wurde berichtet, dass der Copilot 2015 unter Depressionen litt. In der Ermittlungsakte, Seite HA 10309, befindet sich das fachärztliche Attest vom 29.01.2015, weniger als zwei Monate vor dem Absturz, in dem von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie folgendes testiert wird (siehe Screenshot):

„O.g. Pat. zeigt sich aus psychiatrischer Sicht vollständig gesund. Es besteht keinerlei Hinweis auf eine Erkrankung aus dem psychiatrischen Formenkreis.

Herr Lubitz trägt hinsichtlich einer Erkrankung kein höheres Risiko als der Durchschnitt der Bevölkerung.“

Durch ständiges Wiederholen von nicht belegten Behauptungen hat man große Teile der Öffentlichkeit von der Schuld des Copiloten am Absturz der Germanwings Maschine überzeugt. Die Faktenlage der zugänglichen Untersuchungsberichte spiegelt das jedoch nicht wider.

L.G.

weiterer Beitrag:

Die nicht zu öffnende Cockpittür