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War Lubitz hoch verschuldet?

War Lubitz hoch verschuldet? – Richtigstellung einer reißerischen Schlagzeile der Boulevardpresse gegen Andreas Lubitz

„War Lubitz hoch verschuldet?“ – Ein Köder für den Leser – die neue Schlagzeile der größten deutschen Boulevardzeitung am 10.07.2015

Nachweis: siehe reißerischen Boulevard-Artikel unter Seite „Links“, Link 1 zum Beitragsthema

Der Öffentlichkeit wurde ein weiteres „fehlendes Puzzleteil“ über das mögliche Tatmotiv präsentiert, die rein spekulative Frage sollte wohl den Menschen Andreas Lubitz erneut verunglimpfen. Noch eine dunkle Seite an ihm aufzuzeigen, würde das negative Bild, das schon in den Köpfen der Bevölkerung existierte, weiter festigen! Der Autor spekuliert weiter über die zurückzuzahlenden Ausbildungskosten und mögliche Gläubiger, die sich bereits mit entsprechenden Forderungen gemeldet hätten, beides ohne gesichertes Hintergrundwissen.
Ja, es ist richtig, dass ein sogenanntes Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet und durchgeführt wurde, ein gängiges und durchaus übliches Verfahren, für das besondere Gründe vorliegen müssen, die in diesem Fall gegeben waren.
Das Verfahren ist zwischenzeitig abgeschlossen. Nach Abzug diverser Aufwendungen blieb ein fünfstelliger Betrag übrig. Dieser wurde gemäß einer festgelegten Quote auf die Gläubiger aufgeteilt und entsprechend ausgezahlt.

Damit ist eindeutig belegt, dass Andreas nicht hoch verschuldet war, sonst wären die Gläubiger leer ausgegangen.

In diesem Zusammenhang noch ein relevanter Bericht, der genau zwei Monate später am 10.09.2015 erschien:

Allianz fordert 7,5 Millionen von Lubitz-Insolvenzverwalter

Nachweis: siehe reißerischen Boulevard-Artikel unter Seite „Links“, Link 2 zum Beitragsthema

Zitat: Die Industrieversicherungs-Sparte der Allianz hat nach BILD-Informationen beim Nachlass-Insolvenzverwalter von Amok-Pilot Andreas Lubitz († 27) eine Forderung von bis zu 7,5 Millionen Euro angemeldet. (Zitatende)

Wir wissen, dass die Summe geringer war, also ist das Rechenbeispiel des Autors wieder rein spekulativ.

Aber: Was bleibt eher hängen? …bis zu… oder 7,5 Millionen?

 

 

weitere Beiträge:

 

Maria W. – die Exfreundin, die es nie gab

 

Wissenswerte Links

Wissenswerte Links – Zum Nachdenken: dieser erst kürzlich aufgetretene Fall

Gemäss einer Meldung des „Aviation Herald“, ging ein Germanwings A319 am 19. März 2017 auf dem Flug von Sarajevo nach Köln/Bonn, Flug 4U-493, zweimal unkontrolliert in einen Sinkflug. Nur durch den Eingriff der Piloten konnte Schlimmeres verhindert und der Flug fortgesetzt werden. Was wäre geschehen, wenn durch einen besonderen Umstand die beiden Piloten incapacitated, d. h. nicht handlungsfähig gewesen wären? Eine neue Katastrophe…..

http://avherald.com/h?article=4aad6354
Germanwings A319 enroute on Mar 19th 2017, aircraft started descent uncommandedly two times

Letzte Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Germanwings Absturz

https://www.buzzfeed.com/petrasorge/dieses-bild-interview-uber-germanwings-pilot-andreas-lubitz?utm_term=.htJyB62GB#.rwn5b9mOb
Bei diesem Interview ist die BILD-Zeitung offenbar auf eine Hochstaplerin reingefallen

https://www.buzzfeed.com/petrasorge/germanwings-pilot-andreas-lubitz-war-nicht-depressiv-laut?utm_term=.viBVEPNZE#.gijd7oqE7
Germanwings-Pilot Andreas Lubitz war nicht depressiv – laut diesem Gutachten

https://www.buzzfeed.com/petrasorge/die-familie-des-germanwings-copiloten-andreas-lubitz-will?utm_term=.wrjD52aE5#.hd04emjae
Die Familie des Germanwings-Copiloten Andreas Lubitz will gegen Gutachtenfehler klagen

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/skandaloese-details-des-germanwings-absturz-war-alles-ganz-anders-a2079682.html
Skandalöse Details zum Germanwings-Absturz – War alles ganz anders?

Familie hat am 24.03.2015 nicht auf Andreas gewartet

Familie hat am 24.03.2015 nicht auf Andreas gewartet – Beitrag zum Germanwings Absturz auf der offiziellen Homepage von Andreas Lubitz.

In der Ermittlungsakte findet sich auf der Seite HA 09803 folgende Darstellung (Betr. Vernehmung der Zeugin (Lebensgefährtin von Andreas Lubitz) am 26.03.2015 hier Nachtrag zur Vernehmung):

„Auf Anfrage ob sie Sachen aus dem Haus der Eltern ihres Freundes in Montabaur mitgenommen habe macht sie folgende Angaben: Sie habe am Tag des Unglückes mit den Eltern ihres Freundes in Düsseldorf auf die Rückkehr ihres Freundes gewartet. Als die Verspätung der Maschine immer länger wurde, habe sie den Eltern mitgeteilt, dass es sich nicht lohnen würde, weiter zu warten. Inwieweit ihr zu diesem Zeitpunkt der Absturz schon bekannt war, lies sich nicht herausfinden. Aus diesem Grund sei man zusammen nach Montabaur gefahren. Hier habe sie dann in dem Zimmer ihres Freundes wahllos Sachen zusammen und in eine Tasche gepackt.“

Fakt ist: Die Lebensgefährtin hat diese Äußerung nie gemacht! Sie erscheint in der Akte als Nachtrag zu ihrer Zeugenvernehmung und ist nicht von ihr unterschrieben. Da ist wohl die Frage erlaubt, warum hat KHK G. so etwas protokolliert?

Der korrekte Sachverhalt: Der Vater von Andreas Lubitz war am 24.03.2015 auf einer geschäftlichen Besprechung in Eindhoven, Niederlande, was durch das Besprechungsprotokoll belegt ist. Er wurde von seiner Frau telefonisch über den Germanwings Absturz informiert. Zu diesem Zeitpunkt wusste noch niemand genau, ob Andreas Lubitz auf dem Flug war. Die Mutter und der Bruder von Andreas Lubitz fuhren gemeinsam von Montabaur zum Flughafen Düsseldorf, um sich Gewissheit zu verschaffen. Am Düsseldorfer Flughafen wurden sie von Germanwings-/Lufthansa Mitarbeitern und einem Seelsorger in Empfang genommen, die Zeugen sind. Frau Lubitz erhielt hier die Nachricht, dass ihr Sohn, Copilot der abgestürzten Maschine gewesen war und informierte hierüber ihren Mann. Er brach seine Geschäftsbesprechung sofort ab, um zum Düsseldorfer Flughafen zu fahren und dort seine Familie zu treffen. Die Lebensgefährtin befand sich zum relevanten Zeitpunkt an ihrer Arbeitsstelle, Kollegen können das bezeugen und traf später in Begleitung ihres Stiefvaters am Flughafen Düsseldorf ein, wo sie ebenfalls von Mitarbeitern des Krisenstabes (Zeugen) in Empfang genommen und in einem separatem Raum mit der Familie von Andreas Lubitz zusammengeführt wurde. Nach Erledigung der Formalitäten, fuhren alle Beteiligten in ihren PKWs wieder ab, so wie sie angereist waren. Folglich gab es keine gemeinsame Fahrt nach Montabaur! Auch hat die Lebensgefährtin im Zimmer ihres Freundes, im elterlichen Haus in Montabaur, keine Sachen zusammengesucht. Allein dieser Sachverhalt ist absurd. Sie lebte seit fast einem Jahr mit Andreas in der gemeinsamen Wohnung in Düsseldorf.

Folgen der falschen Darstellung: Dieser absolut falsch dargestellte Sachverhalt in der Ermittlungsakte veranlasste Angehörige und ihre Rechtsbeistände, das Thema über die Presse zu spielen, wobei eigene Interpretationen und Schlussfolgerung ohne Wahrheitsgehalt einer breiten Öffentlichkeit verkauft wurden.

Siehe z. B. folgende Links:

http://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/germanwings-absturz–vater-im-interview–wie-lange-ich-das-durchhalte–weiss-ich-nicht–7372608.html

https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/duesseldorfer-kaempft-nach-germanwings-absturz-um-wahrheit-id12058964.html

All dies wurde im Übrigen nie von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf richtiggestellt, obwohl wir darauf aufmerksam gemacht hatten. Warum nicht?

Allgemeine Anmerkungen

Andreas Lubitz als Flugbegleiter

Die zukünftig hier zu lesenden Beiträge sollen und wollen nicht als Rechtfertigung der Familie Lubitz oder, wie von der Presse so oft zitiert, als „Reinwaschen“ von Andreas Lubitz verstanden werden. Hier werden nur Fakten und Sachverhalte präsentiert und kommentiert, die falsche Interpretationen von Ermittlungsergebnissen sowie Unwahrheiten aus Medienberichterstattungen klarstellen.

Die Wahrheit ist das, was man den Menschen als Wahrheit verkauft.“

Gewisse „sogenannte“ Sachverhalte wurden von den Ermittlungsbehörden an die Medien weitergegeben. Man spricht dabei auch von bewusstem Durchstechen von Informationen.

Auch verschiedene Medien selbst haben Geschichten um Andreas Lubitz generiert und publiziert. Die Motivation und Hintergründe sind nur zu erahnen…

Aktuelle Veröffentlichungen

Auszüge aus dem Gutachten:

Seiten_1-56 aus GUTACHTEN 4U9525

Seiten_82-84 aus GUTACHTEN 4U9525

Seiten_135-171 aus GUTACHTEN 4U9525

Seite_248 aus GUTACHTEN 4U9525

Seiten_252-266 aus GUTACHTEN 4U9525

Seiten_268-276 aus GUTACHTEN 4U9525

Seiten_291-300 aus GUTACHTEN 4U9525

Flugbuch:

FLUGBUCH _ANDREAS LUBITZ

Dienstplan Andreas Lubitz aus Akte HA_09738

Belege aus der Ermittlungsakte:

BFU_BEA_Gendarmerie_Liste

Flowchart zur Behandlung mit Antidepressiva von der UK CAA:

Depression FC v2.0

Aus aktuellem Anlass

Anmerkung von Tim van Beveren,
als Verfasser des Gutachtens sowie
unabhängiger Experte für Luftfahrt und Flugsicherheit

Verschiedentlich war in den vergangenen Wochen in der Presse zu lesen oder wurde sonst berichtet, dass das von mir erstellte Gutachten insbesondere »keine neue Absturztheorie« in Bezug auf den Unfall des Germanwings Fluges 4U9525 am 24. März 2015 beinhalten würde.

Offenbar verkennen die Urheber solcher Formulierung massiv Sinn und Zweck und auch die vorgegebenen Grenzen einer seriösen gutachterlichen Tätigkeit, des vorgelegten Gutachtens und des zugrundeliegenden Auftrages.

Es ist nicht meine Aufgabe als Gutachter ein neues, alternatives Unfallszenario zu entwickeln und vorzustellen. Das ist mit den zur Verfügung stehenden Belegen und Beweismitteln zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht möglich, denn es ermangelt hier schon dem Zugriff auf wesentliche originale Beweismittel, die ausnahmslos den französischen Behörden vorliegen (wie z.B. den Cockpit-Voice-Recorder und den Flugdatenschreiber).

Ohne die Möglichkeit diese vorliegenden Beweismittel erster Hand zu überprüfen und mit Hilfe von qualifizierten Experten einer unabhängigen Analyse zuzuführen, wäre jede Entwicklung einer Theorie vermessen, unseriös und völlig unangebracht. Dies sollten gerade die in diesem Zusammenhang als »Experten« befragten Personen bestens wissen, ansonsten verdienen sie die Bezeichnung »Experte« nicht.

Sinn und Zweck war es daher die vorhandenen Belege und Schlussfolgerungen auf der Grundlage der knapp 16.000 Seiten umfassenden Ermittlungsakte der Staatsan-waltschaft Düsseldorf eine kritischen Betrachtung und Überprüfung zu unterziehen und Fehler in den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Feststellungen auf Seiten der zivilen Flugunfalluntersuchung, als auch den Ermittlungen der französischen und der deutschen Justizbehörden, herauszuarbeiten.

Allein dabei drängen sich durchaus eine Reihe alternative Szenarien auf, die in eine ganz andere Richtung deuten, als besonders durch die Medien in den Tagen und Wochen nach dem Unfall immer wieder behauptet wurde. Die Gründe und die Verursacher dieser falschen Schlüsse sind alle im vorliegenden Gutachten namentlich benannt.

Darüber hinaus richtet sich das Gutachten in erster Linie zunächst einmal an die für die Klärung des Unfallablaufes zuständigen Behörden und Institutionen. Schon aus ermittlungsstrategischen Überlegungen wäre es völlig unangebracht, dass diese durch die Medien von ggf. zu überprüfenden Fakten Kenntnis erhalten und eine erfolgreiche Strafverfolgung (sollte es sich dabei um strafrechtlich relevantes Fehlverhalten handeln) damit bereits im Ansatz unmöglich gemacht wird.

Berlin, den 5. Mai 2017                                                                                        Tim van Beveren