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Mit verdrehten Tatsachen an der Wahrheit vorbei

Opferanwalt weckt mit verdrehten Tatsachen falsche Hoffnungen auf hohe Schmerzensgeldzahlungen

Eigentlich sollte ein erfahrener Anwalt seine Klienten richtig gut beraten. Was aber Rechtsanwalt Elmar Giemulla nach einem Bericht der Berliner Morgenpost (u. a.) vom 23.09.2017 von sich gegeben hat, entspricht nicht der Wahrheit und weckt falsche Hoffnungen bei den Angehörigen der Opfer. So wird in dem betreffenden Artikel unter anderem behauptet: „Seine Ausbildung bei der im US-Bundesstaat Arizona gelegenen Flugschule hatte Lubitz wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können.“ (1)

Tatsache ist, dass Andreas von November 2008 bis April 2009 wegen einer Depression behandelt wurde. Nach seiner Genesung wurde er, in Absprache mit der Flugschule, einem am 01. September 2009 neu beginnenden Kurs zugeteilt. Die Medikation war im Juli des gleichen Jahres ausgeschlichen und Andreas war gesund, was nach sorgfältigen Untersuchungen von mehreren Fachärzten bescheinigt wurde. Nur so konnte er seine Ausbildung an der Lufthansa Verkehrsfliegerschule in Bremen überhaupt fortsetzen bzw. wieder aufnehmen, siehe auch Abschlussbericht der BEA, deutsche Fassung, Seite 17 (2)

Dort steht:

  • Am 1. September 2008 begann er mit dem Grundkurs an der Lufthansa Flight Training Pilotenschule in Bremen, Deutschland
  • am 5. November 2008 setzte er die Ausbildung aus medizinischen Gründen aus
  • am 26. August 2009 nahm er die Ausbildung wieder auf
    (Anm.: Neubeginn der Ausbildung zum 01.09.2009)
  • am 13. Oktober 2010 bestand er die schriftliche ATPL-Prüfung
  • vom 8. November 2010 bis 2. März 2011 setzte er seine Ausbildung beim Airline Training Center in Phoenix (Arizona, USA) fort
  • vom 15. Juni 2011 bis 31. Dezember 2013 hatte er einen Vertrag mit Lufthansa als Flugbegleiter, während er seine Ausbildung als Verkehrspilot fortsetzte
  • vom 27. September bis 23. Dezember 2013 machte und bestand er die
    Musterberechtigung für den A320 bei Lufthansa in München, Deutschland
  • am Mittwoch, 4. Dezember 2013 trat er eine Stelle bei Germanwings an
  • vom 27. Januar 2014 bis 21. Juni 2014 absolvierte er den Umschulungskurs des Luftfahrtunternehmens einschließlich der Supervision Flüge bei Germanwings
  • am 26. Juni 2014 bestand er die Befähigungsüberprüfung und wurde zum
    Copiloten ernannt
  • am 28. Oktober 2014 bestand er die Befähigungsüberprüfung durch das
    Luftfahrtunternehmen.

Während seiner Ausbildung und den wiederkehrenden Checks wurde sein professionelles Niveau von seinen Ausbildern und Prüfern als überdurchschnittlich bewertet.

Somit ist die Behauptung, dass Andreas die Ausbildung wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden konnte, völlig absurd und aus der Luft gegriffen. Die Lufthansa hat Andreas‘ Gesundheitszustand sehr genau überprüft, bevor er seine Ausbildung wieder aufgenommen hat, ebenso die Flugschule in Arizona. Andreas hatte nie und nirgendwo eine Sondergenehmigung. Es gab lediglich einen Vermerk über seine Depression.

Den kompletten Sachverhalt werden wir in Kürze noch einmal thematisieren.

Man kann verstehen, dass Herr Giemulla in Zugzwang geraten ist, da die Klage (die sich übrigens auch auf falsch dargestellte Sachverhalte stützt) in den USA abgelehnt wurde, man kann aber auch voraussetzen, dass er die Ermittlungsakte und den BEA Abschlussbericht vorliegen hat. Dann sollte er beides nochmal genau studieren und den Angehörigen nicht weiterhin das Bild eines unentdeckten Dauerdepressiven suggerieren, um damit Hoffnungen auf hohe Schmerzensgeldansprüche zu wecken. Man muss sich nicht mit der Verdrehung von Tatsachen an der Wahrheit vorbeimogeln, weil man nicht anders an sein erklärtes Ziel kommt.

Eine letzte Anmerkung sei noch erlaubt: nach der Pressekonferenz im März hat man uns vorgehalten, dass die Angehörigen nicht zur Ruhe kommen könnten, weil wir wieder das ganze Thema aufrühren würden.
Wer hatte denn jetzt nichts Eiligeres zu tun, als die DPA über die Neuauflage der Klage zu informieren? Es gäbe noch mehr Beispiele zu nennen, die für stete Unruhe sorgen…

In der nächsten Zeit werden wir detaillierter auf die Krankheitsgeschichte unseres Sohnes eingehen, denn da gibt es noch einiges klarzustellen.

L.U.

weitere Beiträge:

Germanwings Absturz: Muss das negative Bild von Andreas Lubitz neu generiert werden?

(1) https://www.morgenpost.de/vermischtes/article212019415/Germanwings-Absturz-200-Angehoerige-klagen-gegen-Lufthansa.html

(2) https://www.bea.aero/uploads/tx_elyextendttnews/BEA2015-0125.de-LR_04.pdf

Allgemeine Anmerkungen

Andreas Lubitz als Flugbegleiter

Die zukünftig hier zu lesenden Beiträge sollen und wollen nicht als Rechtfertigung der Familie Lubitz oder, wie von der Presse so oft zitiert, als „Reinwaschen“ von Andreas Lubitz verstanden werden. Hier werden nur Fakten und Sachverhalte präsentiert und kommentiert, die falsche Interpretationen von Ermittlungsergebnissen sowie Unwahrheiten aus Medienberichterstattungen klarstellen.

Die Wahrheit ist das, was man den Menschen als Wahrheit verkauft.“

Gewisse „sogenannte“ Sachverhalte wurden von den Ermittlungsbehörden an die Medien weitergegeben. Man spricht dabei auch von bewusstem Durchstechen von Informationen.

Auch verschiedene Medien selbst haben Geschichten um Andreas Lubitz generiert und publiziert. Die Motivation und Hintergründe sind nur zu erahnen…

Aus aktuellem Anlass

Anmerkung von Tim van Beveren,
als Verfasser des Gutachtens sowie
unabhängiger Experte für Luftfahrt und Flugsicherheit

Verschiedentlich war in den vergangenen Wochen in der Presse zu lesen oder wurde sonst berichtet, dass das von mir erstellte Gutachten insbesondere »keine neue Absturztheorie« in Bezug auf den Unfall des Germanwings Fluges 4U9525 am 24. März 2015 beinhalten würde.

Offenbar verkennen die Urheber solcher Formulierung massiv Sinn und Zweck und auch die vorgegebenen Grenzen einer seriösen gutachterlichen Tätigkeit, des vorgelegten Gutachtens und des zugrundeliegenden Auftrages.

Es ist nicht meine Aufgabe als Gutachter ein neues, alternatives Unfallszenario zu entwickeln und vorzustellen. Das ist mit den zur Verfügung stehenden Belegen und Beweismitteln zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht möglich, denn es ermangelt hier schon dem Zugriff auf wesentliche originale Beweismittel, die ausnahmslos den französischen Behörden vorliegen (wie z.B. den Cockpit-Voice-Recorder und den Flugdatenschreiber).

Ohne die Möglichkeit diese vorliegenden Beweismittel erster Hand zu überprüfen und mit Hilfe von qualifizierten Experten einer unabhängigen Analyse zuzuführen, wäre jede Entwicklung einer Theorie vermessen, unseriös und völlig unangebracht. Dies sollten gerade die in diesem Zusammenhang als »Experten« befragten Personen bestens wissen, ansonsten verdienen sie die Bezeichnung »Experte« nicht.

Sinn und Zweck war es daher die vorhandenen Belege und Schlussfolgerungen auf der Grundlage der knapp 16.000 Seiten umfassenden Ermittlungsakte der Staatsan-waltschaft Düsseldorf eine kritischen Betrachtung und Überprüfung zu unterziehen und Fehler in den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Feststellungen auf Seiten der zivilen Flugunfalluntersuchung, als auch den Ermittlungen der französischen und der deutschen Justizbehörden, herauszuarbeiten.

Allein dabei drängen sich durchaus eine Reihe alternative Szenarien auf, die in eine ganz andere Richtung deuten, als besonders durch die Medien in den Tagen und Wochen nach dem Unfall immer wieder behauptet wurde. Die Gründe und die Verursacher dieser falschen Schlüsse sind alle im vorliegenden Gutachten namentlich benannt.

Darüber hinaus richtet sich das Gutachten in erster Linie zunächst einmal an die für die Klärung des Unfallablaufes zuständigen Behörden und Institutionen. Schon aus ermittlungsstrategischen Überlegungen wäre es völlig unangebracht, dass diese durch die Medien von ggf. zu überprüfenden Fakten Kenntnis erhalten und eine erfolgreiche Strafverfolgung (sollte es sich dabei um strafrechtlich relevantes Fehlverhalten handeln) damit bereits im Ansatz unmöglich gemacht wird.

Berlin, den 5. Mai 2017                                                                                        Tim van Beveren